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Die neue FeuVO für das SHK-Handwerk auf den Punkt gebracht!
Nach fast 25 Jahren wurde die FeuVO des Landes Baden-Württemberg, auf Basis der Muster-FeuVO des Bundes, novelliert.
Zum 1. Februar 2021 trat die neue Feuerungsverordnung (FeuVO) in Kraft.
Einige Änderungen führen zu Verschärfungen und andere zu Erleichterungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Wir wollen Sie diesbezüglich bestens informieren.
Laufzeit: ca. 165 Minuten
49,00 €
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