AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen der Förderungsgesellschaft Sanitär-Heizung-Klima mbh

  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Käufer – nachstehend „Kunde“ genannt – und der „Förderungsgesellschaft Sanitär-Heizung-Klima mbH“ — Viehhofstraße 11, 70188 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Becker – als Verkäufer nachstehend „Förderungsgesellschaft“ genannt.
  2. Vertragsabschluss
    1. Angebote und Darstellungen des Produkts auf den Webseiten der
      Förderungsgesellschaft sind freibleibend. Die Bestellung des Produkts durch den Kunden erfolgt durch Online-Versendung des ausgefüllten Bestellformulars. Vor Versendung des Formulars wird der Kunde nochmals aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und Eingabefehler zu korrigieren.
    2. Der Vertrag kommt durch die Online-Versendung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars durch den Kunden an die Förderungsgesellschaft, spätestens mit Zusendung des Produkts zustande.
    3. Eine Lieferung des Produkts kann nur an Adressen innerhalb des staatlichen Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
  3. Gewährleistung
    1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Übergabe des Produkts. In dieser Zeit werden Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, kostenlos behoben. Der Anspruch ist zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.
    2. Erweist sich ein Produkt als mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Förderungsgesellschaft kann die gewählte Art der Nacherfüllung
      verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
    3. Schlägt eine Nachbesserung seitens der Förderungsgesellschaft zweimal fehl, verweigert die Förderungsgesellschaft beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt die Förderungsgesellschaft die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten
      angemessenen Frist, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises, gegebenenfalls alternativ einen Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzanspruch.
    4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Der Preis für das Produkt ist ohne Abzug mit der Lieferung des Produkts zur Zahlung fällig. Sämtliche Forderungen der Förderungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem
      Produkt werden allein durch die Förderungsgesellschaft eingezogen.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    3. Etwaige Kosten hinsichtlich der Bezahlung des Kaufpreises (zum Beispiel Bankkosten) oder bei einem fehlgeschlagenen Einzug des Kaufpreises sind vom Kunden zu tragen.
  5. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
    1. Etwaige verbindliche Lieferzeiten ergeben sich in Ausnahmefällen nur aus schriftlichen Auftragsbestätigungen der Förderungsgesellschaft. Gibt es keine schriftliche Auftragsbestätigungen der Förderungsgesellschaft oder ist dort keine Zeit genannt, bemüht sich die Förderungsgesellschaft um eine möglichst zeitnahe Auslieferung. Teillieferungen sind zulässig. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung.
    2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Förderungsgesellschaft, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird der Förderungsgesellschaft die Lieferung dadurch dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten,
      unmöglich, wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
      Unter dem Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche die Förderungsgesellschaft nicht zu vertreten hat und durch die der Förderungsgesellschaft die Erbringung der Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie zum Beispiel rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und
      Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel und von der Förderungsgesellschaft nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.
    3. Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Förderungsgesellschaft. So lange ist der Kunde verpflichtet, das Produkt und alle mitgelieferten Materialien pfleglich zu behandeln.
    4. Veräußert der Kunde den Vertragsgegenstand vor dessen vollständigen Bezahlung weiter, tritt er bis zum Ausgleich der Forderung der Förderungsgesellschaft seine Forderung gegen den Dritten ab. Die Förderungsgesellschaft nimmt diese Abtretung an.
    5. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Veräußerungen im Sale-and-Lease-BackVerfahren und andere Verfügungen durch den Kunden sind unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
    6. Im Fall des Zugriffs Dritter, etwa im Wege einer Pfändung, sowie im Fall von Beschädigung oder Vernichtung der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Förderungsgesellschaft unverzüglich hierüber zu informieren. Weiterhin sind Betriebssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
  6. Haftung
    1. Die Förderungsgesellschaft haftet nur, soweit der Förderungsgesellschaft, ihre Erfüllungsgehilfen und / oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob
      fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch die Förderungsgesellschaft, ihre Erfüllungsgehilfen und / oder
      gesetzlichen Vertreter verletzt werden.
    2. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Förderungsgesellschaft und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich
      mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen.
    3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der Förderungsgesellschaft – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen (Ziffer 6.1. – 6.2.) unberührt. Ebenso gelten die vorstehenden Ziffern nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die Förderungsgesellschaft.
    4. Die Ziffern 6.1. bis 6.3. umfassen sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung des Produkts resultieren.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts sind ausgeschlossen.
    2. Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
    3. Diese Nutzungsbedingungen werden durch die Förderungsgesellschaft gespeichert und sind für jeden Kunden beim Bestellvorgang in deutscher Sprache zugänglich, einseh-, speicher- und druckbar.

Stand: 14.07.2016
Speichervermerk: Be “AGB-FG”