Asbest im SHK- und OL-Handwerk – Hintergründe, gesetzliche Vorgaben, Konsequenzen

Trotz des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringen und der Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland seit 31. Oktober 1993 setzt jeder Handwerker der Sanierungen in Gebäuden mit Baujahr vor dem Stichtag durchführt mit einer 25-prozentigen Chance unwissend Asbest frei. Teils mit massiven rechtlichen und finanziellen Folgen für den Handwerksbetrieb.  Neuere Untersuchungen zeigen, dass in 25 % der Gebäude, die vor dem genannten Stichtag gebaut wurden, Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, wie auch Bodenbelägen und Estrichen enthalten sein kann. Erfahren Sie in diesem Webinar alles Grundlegende über Asbest, die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen an den SHK-Betrieb.

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