Energieeinsparung bei (Gas-) Heizungsanlagen Umsetzung der EnSimiMaV der Bundesregierung

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die neue Verordnung zur Sicherung der Energiever-sorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) in Kraft.

Die Verordnung richtet sich zwar ausschließlich an die Besitzer bzw. Betreiber von Gasheizungen, unabhängig davon machen die vorgegebenen Maßnahmen aber auch bei allen Warmwasserheizungsanlagen Sinn! Die EnSimiMaV verlangt von Gasheizungsbesitzern, dass diese ihre Gashei-zungsanlage auf deren Effizienz überprüfen lassen. Ein Fachmann oder eine Fachfrau müssen das möglichweise vorhandene Einsparpotential klären.

Bei der Durchführung der Vor-Ort-Überprüfung sowie bei dem ggf. anschließend durchzuführenden hydraulischen Abgleich, sind verschiedene Vorgaben der EnSimiMaV seitens des Beratenden zu beachten. So beinhaltet der Vor-Ort-Termin unter anderem ein mit dem Gasheizungs-Besitzer durchzuführendes Beratungsgespräch über mögliche sinnvolle Energiesparmaßnahmen. Welches das sein können und auf was bei der laut Verordnung vorgegebenen Dokumentation zu achten ist, wird im Webinar erläutert.

Wird beim Vor-Ort-Termin Einsparpotential festgestellt, dann muss der Hausbesitzer bestimmte Arbeiten durchführen lassen. Welche dies sind und was dabei zu beachten ist, wird ebenfalls Thema des Webinars sein.

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